Stellen Sie bei der Pflegekasse der Krankenkasse der*des zu Pflegenden einen Antrag auf Leistungen der  Pflegeversicherung. Dies kann auch eine bevollmächtigte Person übernehmen.

Bei der Pflegekasse erhalten Sie zudem Termine mit Pflegeberater*innen der Pflegekasse.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter*innen mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Ein Tipp: Führen Sie schon vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Angehörige oder andere Pflegepersonen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen möchten.